
Das Handelsbundsystem
Die Handelsbündnisse sind Teil des neuen Gilden- und Flottensystems mit Beyond the Horizon. Gildenmitglieder und somit auch Flotten müssen dem gleichen Handelsbund angehören. Durch diesen Handelsbund stehen den Spielern unter anderem neue Verbündete zur Verfügung aber auch neue Quests sind dadurch erhältlich. Auch spezielle Stadtkämpfe zwischen den Handelsbündnissen stehen euch in Zukunft ins Haus.
Es gibt 5 Handelsbündnisse:
- Islamischer Handelsbund
Verbündete Städte: Algiers, Tripolis, Alexandria, Istanbul
Hauptstadt: Alexandria
- Westmittelmeer Handelsbund
Verbündete Städte: Venedig, Genua, Barcelona, Athen
Hauptstadt: Venedig
- Iberischer Handelsbund
Verbündete Städte: Sevilla, Lissabon
Hauptstadt: Lissabon
- Ärmelkanal Handelsbund
Verbündete Städte: London, Oslo, Bordeaux/
Hauptstädte: Bordeaux
- Niederländischer Handelsbund
Verbündete Städte: Stockholm, Hamburg, Amsterdam
Hauptstadt: Amsterdam
Wechselkosten- und Rangliste:
Bei der Zahlung von 1500 Sonderangebotsgutscheinen ist der komplette Wechsel der Gilde in einen anderen Handelsbund möglich. Einzelne Spieler ohne Gilde bezahlen 50 Sonderangebotsgutscheine für einen Wechsel.
Beachtet bitte, dass es systembedingt unmöglich ist, aus dem schwächsten Handelsbund des Servers auszutreten und in einen stärkeren zu wechseln. Dies ist fest vorgesehen und lässt sich von uns auch leider nicht ändern, da damit verhindert werden soll, dass ein gewisser Handelsbund ohne jede Chance bleibt. Auch der Wechsel von irgendeinem Handelsbund in den stärksten aktuellen Handelsbund ist nicht möglich.
Weiterhin ist der Wechsel von einem stärkeren in einen schwächeren Handelsbund zu jeder Zeit stets kostenlos möglich. Nachdem ihr aus einem Bund ausgetreten seid, müsst ihr 3 Tage warten, bis ihr euch einem anderen Bund anschließen könnt.
Den Wechsel des Handelsbundes könnt ihr beim „Boten des Handelsbundes“ in Athen vornehmen. Dieser ist neben dem „Verwalter der Gilden“ zu finden. Bei diesem NPC kann man auch die Rangliste der Handelsbünde einsehen (Platz 1 bis 5).












